Natürliches Herbizid selbst gemacht: Unkraut auf Gehwegen effektiv beseitigen
Was Sie brauchen:
- 200 Gramm Salz
- 4 Liter weißer Essig
- 30 cl Zitronensaft (optional)
- 2 Esslöffel Spülmittel
- 1 große Dose
- 1 Sprühflasche
- 1 Trichter
- Spachtelmasse (optional)
- Staubsauger
Schritte zur Herstellung und Anwendung:
- Gießen Sie 4 Liter weißen Essig in die große Dose.
- Fügen Sie 200 Gramm Salz hinzu.
- Optional: Fügen Sie 30 cl Zitronensaft hinzu.
- Geben Sie 2 Esslöffel Spülmittel hinzu.
- Verschließen Sie den Behälter und schütteln Sie ihn gründlich, um alles gut zu vermischen.
- Füllen Sie die Sprühflasche mithilfe des Trichters mit der hergestellten Mischung.
- Besprühen Sie das Unkraut auf dem Gehweg gründlich und großzügig. Decken Sie alle Blätter gut ab.
- Warten Sie 5 bis 7 Tage.
- Entfernen Sie das abgestorbene Unkraut.
- Verwenden Sie den Staubsauger, um so viel Schmutz wie möglich aus den Rissen zu saugen.
- Bei Bedarf die Risse mit Spachtelmasse verschließen.
Ergebnis:
Nach Anwendung dieses selbstgemachten Herbizids sollte kein Unkraut mehr auf dem Gehweg vorhanden sein. Dieser Prozess ist einfach, schnell und effektiv.
Warum hilft es, Unkraut zu unterdrücken?
- Weißer Essig: Sein hoher Säuregehalt wirkt als ausgezeichnetes natürliches Herbizid. Die Anwendung sollte jedoch gezielt auf das Unkraut erfolgen, da Essig auch andere Pflanzen schädigen kann.
- Salz: Verbrennt nachhaltig die Wurzeln und macht das Land weniger fruchtbar. Die Anwendung sollte sparsam sein, um die Umgebung nicht zu schädigen.
- Spülmittel: Verleiht der Mischung Cremigkeit, haftet besser auf den Pflanzen und erhöht die Wirksamkeit. Im Vergleich zu Bleichmitteln ist es weniger giftig.
Wann ist der beste Zeitpunkt für die Anwendung?
- Frühling: Feuchter Boden erleichtert das Unkrautjäten.
- Sommer: Das selbstgemachte Herbizid mit weißem Essig zeigt im trockenen Boden gute Ergebnisse.
Verantwortlichkeit für die Gehwegpflege:
Es liegt in der Verantwortung der Hausbewohner, das Unkraut auf dem Gehweg vor ihrem Haus zu beseitigen. Gemäß den Gesetzestexten des Kommunalgesetzbuchs müssen Hausbesitzer, Mieter oder unentgeltliche Bewohner dafür sorgen, dass der Gehweg vor ihrem Haus gepflegt wird.
Hinweis:
Tragen Sie bei der Verwendung des Herbizids Schutzhandschuhe, insbesondere wenn Sie Essig mit einem höheren Säuregehalt verwenden.
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